1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der ThermoSol GmbH (im Folgenden „ThermoSol“) und ihren Kunden über den Vertrieb und Verkauf von Wärmepumpen und Photovoltaik-Anlagen (im Folgenden „Produkte“) geschlossen werden. Mit Unterzeichnung der Bestellung (im nachfolgenden auch „Liefer- und/oder Leistungsvertrag“ genannt) erklärt sich der Kunde mit diesen in vollem Umfang einverstanden. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die ThermoSol deren Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
1.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen der ThermoSol und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
1.4 Diese AGB gelten für Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB) gleichermaßen, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
2.1 Die Präsentation der Produkte auf der Webseite und in anderen Werbematerialien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden. Angebote der ThermoSol sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Die vom Kunden unterzeichnete schriftliche Bestellung ist ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages.
2.3 Die ThermoSol ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 4 Wochen durch Auftragsbestätigung anzunehmen.
2.4 Vertragsgegenstand sind die in der Bestellung bezeichneten Produkte und Dienstleistungen. Die Auswahl der einzelnen Komponenten, soweit nicht explizit in der Auftragsbestätigung aufgeführt, trifft die ThermoSol, dies gilt ebenso für nachträgliche Änderungen der Komponenten mit einer Preisdifferenz von bis zu 15.000,00 € z. B. bei falscher Dimensionierung der Wärmepumpe vor dem Heizlastscan.
2.5 Sollte sich im Laufe des Projekts Änderungen in Bezug auf die Förderung ergeben, ist die ThermoSol berechtigt diese bei den entsprechenden Stellen zu korrigieren.
2.6 Die Annahme der Bestellung durch die ThermoSol erfolgt vorbehaltlich der Zusage durch das Energieversorgungsunternehmen (Netztauglichkeitsprüfung) und der technischen Realisierbarkeit sowie der Selbstbelieferung durch ihre Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Vorauszahlungen werden, falls erfolgt, in diesem Falle unverzüglich erstattet.
2.7 Die ThermoSol ist berechtigt, Teile oder den gesamten Auftrag auf Dritte zu übertragen. Einer Zustimmung des Kunden hierfür bedarf es nicht.
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro und gelten, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und Versandkosten. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
3.2 Der Kaufpreis ist nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto.
3.3 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist die ThermoSol berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3.4 Die ThermoSol ist berechtigt, die Preise entsprechend den zwischen der Bestellung und der Lieferung eingetretenen Kostenerhöhungen, anzupassen, falls kein Festpreis vereinbart wurde.
3.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der ThermoSol anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
3.6 Die ThermoSol ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die ThermoSol berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
4.1 Die Lieferung der Produkte erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
4.2 In der Bestellung genannte Liefertermine sind als voraussichtliche Liefertermine unverbindlich.
4.3 Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von der ThermoSol ausdrücklich als solche schriftlich bestätigt wurden.
4.4 Die ThermoSol ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Zusätzliche Versandkosten entstehen dem Kunden dadurch nicht.
4.5 Die Einhaltung schriftlich bestätigter „verbindlicher Liefertermine“ steht unter dem Vorbehalt der mangelfreien und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer sowie entsprechender Witterungsverhältnisse, die eine Montage einer Photovoltaikanlage auf dem Dach bzw. einer Wärmepumpe erlauben.
4.6 Schriftlich bestätigte verbindliche Lieferfristen und – termine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lager der ThermoSol verlassen hat, oder wenn die Ware ohne Verschulden der ThermoSol nicht rechtzeitig abgesendet werden kann, die Versandbereitschaft mitgeteilt wird. Der Beginn der durch die ThermoSol angegebenen Lieferzeit setzt in jedem Fall die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden, insbesondere Zahlungseingang, rechtzeitige Einholung und Vorlage behördlicher und sonstiger Genehmigungen und Bauunterlagen sowie die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Der Kunde ist zudem verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass ein ungehinderter Montagebeginn möglich ist, das heißt insbesondere der Zugang zur Baustelle (Zufahrtswege für Schwerlastfahrzeuge und Kraftfahrzeuge) sichergestellt ist. Der Kunde ist weiter verpflichtet, die ThermoSol unentgeltlich jeweils einen Strom- und Wasseranschluss sowie ausreichend Lager- und Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen und dafür zu sorgen, dass Baustoffe auf die Baustelle abgeladen und für die Dauer der Arbeiten gelagert werden können. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
4.7 Wird die ThermoSol trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch höhere Gewalt, insbesondere durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (z.B. Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik oder Aussperrung, Betriebsstörungen), auch wenn sie bei Lieferanten und Unterlieferanten eintreten, gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird die ThermoSol in diesen Fällen die Lieferung und Leistung unmöglich, so wird die ThermoSol von ihren Leistungspflichten befreit.
4.8 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die ThermoSol berechtigt, den ihr hierdurch entstanden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
4.9 Die ThermoSol haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von der ThermoSol zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Ein Verschulden ihrer Vertreter oder eines Erfüllungsgehilfen ist der ThermoSol zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von der ThermoSol zu vertretenden fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.10 Die ThermoSol haftet auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von der ThermoSol zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.11 Die Haftung der ThermoSol im Fall des Lieferverzugs ist im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung für jede vollendete Woche Verzug auf 0,5 % des rückstündigen Lieferwertes begrenzt.
5.1 Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der ThermoSol.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte pfleglich zu behandeln und sie gegen Diebstahl, Beschädigung und Verlust zu sichern, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist.
5.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich die ThermoSol das Eigentums- und Urheberrecht vor. Unbeschadet sind Rechte Dritter an diesen Unterlagen. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht oder vervielfältigt werden, es sei denn die ThermoSol erteilt dem Kunden ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
6.1 Der Kunde stellt der ThermoSol vor Beginn der Ausführung der Montage einer Photovoltaik-Anlage eine ausreichende Anzahl von Dachziegeln bzw. Firstziegeln zur Verfügung, damit die ThermoSol Flächen, die ggf. bei der Montage beschädigt werden, austauschen kann. Gleichfalls sichert der Kunde bei Vertragsabschluss zu, dass die statischen Voraussetzungen für die zusätzliche Aufnahme des Gewichtes einer Photovoltaikanlage bzw. einer Wärmepumpe inkl. Trinkwasser- und Pufferspeicher an seinem Gebäude erfüllt sind. Die ThermoSol ist nur dann verpflichtet einen Nachweis hierfür zu verlangen, wenn offensichtliche Zweifel an diesen Aussagen bestehen.
7.1 Die ThermoSol kann vom Vertrag zurücktreten, sofern Dachaufbau, Dachkonstruktion, Dachstuhl oder Dachziegel den technischen Anforderungen an die Montage der Photovoltaik-Anlage nicht genügen oder nicht den Regeln der Technik entsprechen oder sonst nicht technisch einwandfrei sind und insbesondere die statischen Voraussetzungen an die Montage der Photovoltaik-Anlage nicht erfüllt sind und diese Mängel vom Kunden nicht innerhalb von vier Wochen nach Auftragsannahme fachgerecht behoben werden.
7.2 In diesem Fall ist die ThermoSol berechtigt, eine Schadenspauschale in Höhe von 10% des Kaufpreises vom Kunden zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbelassen. Der ThermoSol bleibt es unbelassen, einen höheren Schaden nachzuweisen.
7.3 Nach der Bestellung einer Photovoltaik-Anlage hat der Kunde das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss die ThermoSol mittels einer eindeutigen Erklärung informiert werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Bauleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Bauleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Bauleistung entspricht.
7.4 Die im zuvor stehenden Punkt genannten Bedingungen in Bezug auf das Widerrufsrecht gelten nicht bei der Bestellung einer Wärmepumpe, hier gilt entsprechend dem Liefer- und/oder Leistungsvertrag die aufschiebende Bedingung. Bei der aufschiebenden Bedingung wird die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts bzw. die Wirksamkeit einer Willenserklärung von dem Eintritt eines zukünftigen ungewissen Ereignisses abhängig gemacht. Gegenstand einer Bedingung kann ein zukünftiges Ereignis jeder Art sein. Vereinbart werden können auch Handlungen Dritter.
8.1 Der Versand erfolgt nach Wahl der ThermoSol transportversichert durch eine Spedition oder durch Selbstvornahme (Montageteam). Die Kosten von Versand und Transportversicherung trägt die ThermoSol.
8.2 Die Lieferung ist vom Kunden bei Übernahme von einem Spediteur auf sichtbare Schäden zu überprüfen. Sichtbare Schäden sind in dem Speditionsübergabeprotokoll schriftlich zu vermerken. Die ThermoSol ist unverzüglich über festgestellte Schäden zu unterrichten.
8.3 Wird durch einen Umstand, den der Kunde zu vertreten hat, der Versand oder die Abnahme ohne Verschulden der ThermoSol verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit Absendung der Mitteilung der Versand bzw. Abnahmebereitschaft auf den Kunden über. Der Kunde haftet für alle entstehenden Schäden und Mehrkosten.
9.1 Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügen Obliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist und festgestellte Mängel der ThermoSol unverzüglich angezeigt hat.
9.2 Die ThermoSol behält sich ausdrücklich vor, Änderungen in der Ausführung, Materialwahl und -gestaltung, Profilgestaltung sowie sonstige Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, auch ohne vorherige Ankündigung durchzuführen. Dies stellt keinen Mangel dar.
9.3 Farbabweichungen geringen Ausmaßes (s. B. herstellungsbedingt) gelten als vertragsgemäß und stellen keine Mängel dar.
9.4 Liegt ein Mangel vor, erfolgt nach Wahl der ThermoSol Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Im Falle der Mangelbeseitigung übernimmt die ThermoSol die Kosten für Ersatzteile und Arbeitslohn.
9.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
9.6 Die ThermoSol haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der ThermoSol keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
9.7 Die ThermoSol haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die ThermoSol schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise Schaden begrenzt. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht wesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen sind.
9.8 Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung der ThermoSol grundsätzlich auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
9.9 Die Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder aufgrund der Übernahme einer Garantie.
9.10 Die Leistungs- und Produktgarantien der Hersteller der verwendeten Komponenten (PV-Module und Wechselrichter) werden ausschließlich von den Herstellern gewährt. Nach Ablauf der Gewährleistungsfristen sind Ansprüche aus diesen Garantien direkt gegen den Hersteller zu richten.
9.11 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des gelten gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Die ThermoSol haftet insbesondere nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, wie z. B. entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden.
9.12 Soweit eine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der ThermoSol.
9.13 Eine Mängelhaftung entfällt, wenn der Kunde die ThermoSol nicht Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist gegeben hat.
9.14 Ergibt die Überprüfung der Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, sind die Kosten vom Kunden zu tragen.
9.15 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn die ThermoSol vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden.
9.16 Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches.
10.1 Die ThermoSol erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses und im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
10.2 Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung des Vertrages erforderlich oder der Kunde hat ausdrücklich eingewilligt.
10.3 Der Kunde ist berechtigt, jederzeit gegenüber der ThermoSol der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung seiner Daten zu Marketingzwecken zu widersprechen. Nach Erhalt des Widerspruchs bzw. Widerrufs wird die ThermoSol die weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstellen.
11.1 Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen; sie wird ausschließlich zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung, Vervielfältigung, Überarbeitung, Übersetzung der Software sowie eine Umwandlung von dem Objektcode in den Quellcode zu anderen Zwecken ist untersagt.
12.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die ThermoSol die installierte Photovoltaik-Anlage / Wärmepumpe als Referenz benennen, veröffentlichen und mit Fotos der Anlage werben darf.
13.1 Auf Verträge zwischen der ThermoSol und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
13.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der ThermoSol, sofern der Kunde Kaufmann ist.
13.3 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der ThermoSol. Die ThermoSol ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitzgericht zu verklagen.
13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame und durchführbare Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
13.5 Treten während der Vertragsdauer Umstände ein, welche die technischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Auswirkungen des Vertrages so wesentlich berühren, dass Leistung und Gegenleistung nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen, so kann jeder Vertragspartner eine Anpassung des Vertrages an die geänderten Bedingungen verlangen.
13.6 Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.
Oberschleißheim, März 2024